Tips zum (Ver-)Kauf eines gebrauchten Kfz
Die folgenden Tips bilden einen Leitfaden zum Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kfz.
Obwohl sie hauptsächlich für den Privat(ver)kauf zutreffen, kann es nicht schaden, diese auch bei einem Händler zu berücksichtigen.

Diese Tips finden Sie auch in dem Musterkaufvertrag, der hier zum Download bereit steht.

Allgemeine Hinweise
Um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, dass das Vertragsformular vollständig ausgefüllt und jeweils vom Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben wird. Ebenso sollen alle anderen benötigten Formulare vollständig ausgefüllt werden. Wenn zu einem Punkt keine Angaben gemacht werden können, den Vermerk "unbekannt" anbringen.
Beide Parteien sollten von allen Unterlagen, insbesondere vom Kaufvertrag, eine Ausfertigung erhalten.
 
Legen Sie das KFZ vor Übergabe an den Käufer still oder fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden Sie dort das Kfz gleich um. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in der BRD nachweisen kann.

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Hinweise für den Käufer
Liegt für das Fahrzeug kein aktueller Prüfbericht vor, sollten Sie den Zustand des Kfz möglichst genau selbst untersuchen und eine Probefahrt machen. Suchen Sie im Zweifel eine Werkstatt oder einen Gutachter auf.
 
Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, insbesondere in der Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief).
 
Wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt, lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und die Ausweispapiere des Bevollmächtigten vorweisen. Notieren Sie sich in diesem Fall auch die Anschrift des Bevollmächtigten.
 
Achten Sie darauf, dass eine mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör in den Vertragsformularen vollständig aufgeführt und genau beschrieben wird. Evtl. ein Ergänzungsblatt verwenden, das von beiden Parteien unterschrieben wird.
 
Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Fahrzeugkauf auf Sie über. Dieser Versicherungsvertrag erlischt spätestens zum Zeitpunkt der Ummeldung auf den neuen Eigentümer, da dann eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) der vom neuen Eigentümer gewählten Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden muss.

Wenn Sie von vorneherein die bestehende Kfz-Versicherung nicht übernehmen möchten, fügen Sie den Passus „Hiermit kündige ich als Erwerber den bei der unten benannten Versicherungsgesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag.” in den Kaufvertrag ein und vermerken Sie die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer der Versicherung.

In userem Musterkaufvertrag ist dieser Passus bereits enthalten.
 
Melden Sie das Fahrzeug unverzüglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dazu benötigen Sie:
  1. Zulassungsbestätigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  2. Zulassungsbestätigung Teil I oder Fahrzeugschein
    (Bei einem stillgelegtem Fahrzeug statt dessen die Stillegungsbescheinigung.)
  3. Bescheinigung für die letzte Hauptuntersuchung
  4. AU-Bescheinigung (Bescheinigung über die Abgasuntersuchung)
  5. Versicherungsbestätigung (Doppelkarte, zukünftig "eVB-Nummer")
  6. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  7. Wenn Sie als Eigentümer nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren, müssen Sie dem Beauftragten, der ebenfalls Personalausweis oder Reisepass mitbringen muss, außerdem eine Vollmacht mitgeben.

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Hinweise für den Verkäufer
Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig, also bereits 18 Jahre alt ist.
 
Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will, prüfen Sie nach, ob er den erforderlichen Führerschein hat.
 
Nehmen Sie zu einer Probefahrt niemals die Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder andere wichtige Unterlagen mit. Damit reduzieren Sie die Möglichkeit eines Diebstahls des Fahrzeugs.
 
Tragen Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers leserlich in die Vertragsformulare und in die beiliegenden Verkaufsmeldungen ein. Vergleichen Sie die angegebenen Daten mit dem Personalausweis oder dem Pass des Käufers. Tragen Sie die Personalausweis- oder Passnummer und die ausstellende Behörde in die Kaufvertragsformulare ein.
 
Informieren Sie den Käufer im Vertrag über etwaige Mängel oder Schäden des Kfz, insbesondere über Unfallschäden. Nach der Rechtsprechung muss der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden dem Käufer ungefragt offenbaren.
 
Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe, da Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können.
 
Händigen Sie dem Käufer den die Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
 
Schicken Sie die Verkaufsmeldungen sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft ab. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräusserungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über.
 
Behalten Sie von den Verkaufsmeldungen Kopien zurück.
 
Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgemeldet ist. In der Regel wird Ihre Versicherungsgesellschaft nach Eingang des Kaufvertrags zwei Dinge veranlassen:
  1. Den auf Ihren Namen lautenden Versicherungsvertrag aufheben und einen neuen Versicherungsvertrag auf den Käufer abschliessen.
  2. Bei der Zulassungsstelle die Zwangsstillegung des Fahrzeugs nach § 29c StVZO beantragen. Diese wird von der Zulassungsstelle 30 Tage nach Eingang des Antrags (gesetzliche Nachhaftungspflicht) veranlasst.
 
Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie bis zu zwei Jahren für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haften.
 
Zu den Punkten "Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs" und "Fahrzeugverkauf auf privaten Automärkten" stellt uns die Polizei Ludwigshafen diese Pressemitteilung zur Verfügung. Hierfür herzlichen Dank.

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