Fünfzehn- bis Achtzehnjährige - Vom "Drahtesel" zum PS-Start
Quelle: "Handbuch für Verkerhrssicherheit"
Mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Verkehrswacht e.V. und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. Die zehn- bis achtzehnjährigen Kinder und Jugendlichen haben es im Straßenverkehr besonders schwer: Einerseits nimmt das Bedürfnis, sich rascher und weiter fortzubewegen, rapide zu. Weiterführende Schulen, Tennisverein, Fußballclub und Schwimmbad liegen nur selten "um die Ecke". Mit dem Drahtesel aber, später mit dem PS-Untersatz, sind sie meist gut erreichbar. Andererseits steigt, parallel zu dieser Situation, die Gefährdung der jungen Verkehrsteilnehmer. Die schnellere Fahrt, der dichtere Verkehr und das entferntere Ziel fordern - leider - einen hohen Tribut. Zehn- bis Fünfzehnjährige, Mangelndes Wissen - Fehlende Erfahrung
Die Zehn- bis Fünfzehnjährigen haben nahezu alle ein eigenes Fahrrad. Ihm verdanken sie den größten Teil ihrer Mobilität im
Straßenverkehr. Deshalb ist es auch naheliegend, dass die mit Abstand meisten Kinder im Alter zwischen zehn und (unter) fünfzehn
Jahren als Radfahrer zu Schaden kommen. 2000 zum Beispiel verunglückten mit 11.207 Radfahrern (47 Prozent) dieser Altersgruppe mehr
als doppelt so viele wie Fußgänger (4.733 = 20 Prozent). Als Pkw-Insassen verunglückten 2000 übrigens 6.232 zehn- bis
fünfzehnjährige Mädchen und Jungen, was einem Anteil von 26 Prozent an allen Verunglückten ihrer Altersgruppe entspricht.
Die meisten Kinder unter fünfzehn Jahren (76 Prozent) verunglücken innerhalb der Stadtmauern und Gemeindegrenzen, und zwar
überwiegend in der Zeit des täglichen Schulweges sowie während des Feierabendverkehrs zwischen sechzehn und achtzehn Uhr.
Bei Außerortsunfällen verunglücken die Kinder meist als Mitfahrer in Pkw.
Für die hohe Gefährdung der jungen Radler spielen vor allem drei Gründe eine Rolle:
Was für die Zehn- bis Fünfzehjährigen das Fahrrad, ist für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen der motorisierte Untersatz: zunächst
das Mofa, später das Moped, Mokick oder Leichtkraftrad. Oft können sie den Einstieg in die motorisierte Gesellschaft der
"Großen" kaum erwarten. Endlich fünfzehn! Was für ein herrliches Gefühl! Die wohl meisten dieser Altersgruppe denken so.
Doch mit dem Kauf eines motorisierten Zweirades ist es nicht getan. Denn zum Fahr-Spaß gehört die Fahr-Sicherheit. Und damit ist
es bei den Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen nicht so sehr weit her, wie ein Blick in die Unfallstatistik zeigt. So verunglückten 2000
insgesamt rund 33.900 Fünfzehn- bis Achtzehnjährige - übrigens annähernd doppelt so viele Jungen (21.132) wie Mädchen (12 767). Von
den 33.900 wurden mehr als 25.700 leicht und fast 7.900 schwer verletzt. 236 mußten gar ihr junges Leben lassen.
Glücklicherweise gehen die Verunglückten- und Getöteten-Zahlen längerfristig zurück. Gleichwohl ist das Risiko dir Fünfzehn- bis
Achtzehnjährigen, bei einem Verkehrsunfall zu verunglücken, mehr als doppelt so groß wie das der Zehn- bis Fünfzehnjährigen; und das
Risiko, getötet zu werden, ist sogar mehr als fünfmal größer. Bezogen auf 100.000 Einwohner der Altersgruppe zwischen Fünfzehn und
Achtzehn wurden vierzehn getötet.
Mofaausbildung, Stufenführerschein und Führerschein auf Probe
Mit dieser Unfallbilanz wollen sich die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft nicht abfinden. Die Bundesregierung hat einen
Schutzkatalog für die besonders gefährdeten Fahranfänger vorgelegt.
Ein Teil davon ist die Pflicht zur Mofaausbildung. Die Prüfbescheinigung wird nur dann erteilt, wenn die jungen Fahrer vorher an
einer theoretischen und praktischen Mofaausbildung teilgenommen haben und darüber eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen können.
Am 1. April 1986 wurde für Motorradfahrer der Stufenführerschein eingeführt. Die Bestimmungen dafür wurden mehrfach geändert.
Der neueste Stand (Anm. d. Red: März 2002): Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung
nur zum zum Führen von Krafträdern von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr
als 0,16 kW/kg. Eine Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren gibt gibt es nicht mehr. Ab dem 25. Lebensjahr können Bewerber die Klasse A
ohne diese Beschränkung erwerben (Direkteinstieg). Das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A beträgt nach wie vor
18 Jahre. Die Klasse A1 (Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Leistung von nicht mehr
als 11 kW (Leichtkrafräder)) kann ab 16 Jahren gefahren werden. 16- und 17-jährige dürfen aber nur Leichtkrafträder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h führen.
Vom 1. November 1986 an gilt der sogenannte "Führerschein auf Probe". Dies bedeutet: Wer zum ersten Mal ein Führerschein der Klasse A
oder B erwirbt, wird zwei Jahre lang auf die Probe gestellt. Also auch schon die Fahrer der Leichtkrafträder! In dieser Zeit soll sich
jeder Fahranfänger bewähren und Erfahrungen sammeln.
Wer als Fahranfanger innerhalb der Probezeit gegen wichtige verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt oder alkoholauffallig wird, muß an
einem Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem verlängert sich für ihn die Probezeit dann um weitere zwei auf vier Jahre.
Daneben ist für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen bedeutsam, dass auch die Qualität der Führerscheinausbildung und der
Fahrerlaubnisprüfung erhöht worden ist.
Euro-Führerschein
Anfang 1999 wurde in Deutschland der neue Euro-Führerschein eingeführt. Jeder, der die Führerscheinprüfungen jetzt macht, erhält das
neue Euro-Muster.
Die alten Führerscheine gelten weiter, können aber freiwillig jederzeit umgetauscht werden. Auch ohne Umtausch kann man mit
dem "alten" überall in der Europäischen Union fahren.
Mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Verkehrswacht e.V. und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. Die zehn- bis achtzehnjährigen Kinder und Jugendlichen haben es im Straßenverkehr besonders schwer: Einerseits nimmt das Bedürfnis, sich rascher und weiter fortzubewegen, rapide zu. Weiterführende Schulen, Tennisverein, Fußballclub und Schwimmbad liegen nur selten "um die Ecke". Mit dem Drahtesel aber, später mit dem PS-Untersatz, sind sie meist gut erreichbar. Andererseits steigt, parallel zu dieser Situation, die Gefährdung der jungen Verkehrsteilnehmer. Die schnellere Fahrt, der dichtere Verkehr und das entferntere Ziel fordern - leider - einen hohen Tribut. Zehn- bis Fünfzehnjährige, Mangelndes Wissen - Fehlende Erfahrung
Die Zehn- bis Fünfzehnjährigen haben nahezu alle ein eigenes Fahrrad. Ihm verdanken sie den größten Teil ihrer Mobilität im
Straßenverkehr. Deshalb ist es auch naheliegend, dass die mit Abstand meisten Kinder im Alter zwischen zehn und (unter) fünfzehn
Jahren als Radfahrer zu Schaden kommen. 2000 zum Beispiel verunglückten mit 11.207 Radfahrern (47 Prozent) dieser Altersgruppe mehr
als doppelt so viele wie Fußgänger (4.733 = 20 Prozent). Als Pkw-Insassen verunglückten 2000 übrigens 6.232 zehn- bis
fünfzehnjährige Mädchen und Jungen, was einem Anteil von 26 Prozent an allen Verunglückten ihrer Altersgruppe entspricht.
Die meisten Kinder unter fünfzehn Jahren (76 Prozent) verunglücken innerhalb der Stadtmauern und Gemeindegrenzen, und zwar
überwiegend in der Zeit des täglichen Schulweges sowie während des Feierabendverkehrs zwischen sechzehn und achtzehn Uhr.
Bei Außerortsunfällen verunglücken die Kinder meist als Mitfahrer in Pkw.
Für die hohe Gefährdung der jungen Radler spielen vor allem drei Gründe eine Rolle:
-
Eingewöhungsprobleme und mangelndes Regelwissen
Zwar haben die jungen Radfahrer dieser Gruppe nahezu alle die offizielle Radfahrausbildung und -Prüfung in den 3. und 4. Klassen der Grundschule hinter sich, die Umsetzung des Erlernten in die Verkehrswirklichkeit aber ist doch ein riesiger neuer Schrift. An die Hektik des Straßenverkehrs, an die sich ständig ändernden Situationen und wechselnden Geschwindigkeiten müssen sich die Mädchen und Jungen erst wöhnen. Hinzu kommt das Fehlen von Regel wissen über den motorisierten Verkehr. -
Fehlende Erfahrung
Besonders schwer wiegt die fehlende eigene Erfahrung im Straßenverkehr. Viele Gefahrensituationen können die Zehn- bis Fünfzehnjährigen noch nicht rechtzeitig einschätzen, so dass sie häufig - beinahe "schuldlos" - in gefährliche Situationen geraten. -
Wachsende Riskobereitschaft
Einen wesentlichen Anteil der Unfallgefährdung in dieser Altersgruppe bildet die wachsende Risikobereitschaft. Besonders innerhalb der Gruppe will man schließlich "gut aussehen". Was heißt hier Angst? Klar, wag ich das … - wer kennt solche, für diese Altersgruppe übrigens völlig normalen, Sprüche nicht. Die eigenen Grenzen müssen abgesteckt, der eigene Platz im neuen Lebensbereich muß schließlich gefunden werden. Daß dies in der Regel um so gefährlicher ist, je schneller man sich fortbewegt, liegt auf der Hand.
Was für die Zehn- bis Fünfzehjährigen das Fahrrad, ist für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen der motorisierte Untersatz: zunächst
das Mofa, später das Moped, Mokick oder Leichtkraftrad. Oft können sie den Einstieg in die motorisierte Gesellschaft der
"Großen" kaum erwarten. Endlich fünfzehn! Was für ein herrliches Gefühl! Die wohl meisten dieser Altersgruppe denken so.
Doch mit dem Kauf eines motorisierten Zweirades ist es nicht getan. Denn zum Fahr-Spaß gehört die Fahr-Sicherheit. Und damit ist
es bei den Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen nicht so sehr weit her, wie ein Blick in die Unfallstatistik zeigt. So verunglückten 2000
insgesamt rund 33.900 Fünfzehn- bis Achtzehnjährige - übrigens annähernd doppelt so viele Jungen (21.132) wie Mädchen (12 767). Von
den 33.900 wurden mehr als 25.700 leicht und fast 7.900 schwer verletzt. 236 mußten gar ihr junges Leben lassen.
Glücklicherweise gehen die Verunglückten- und Getöteten-Zahlen längerfristig zurück. Gleichwohl ist das Risiko dir Fünfzehn- bis
Achtzehnjährigen, bei einem Verkehrsunfall zu verunglücken, mehr als doppelt so groß wie das der Zehn- bis Fünfzehnjährigen; und das
Risiko, getötet zu werden, ist sogar mehr als fünfmal größer. Bezogen auf 100.000 Einwohner der Altersgruppe zwischen Fünfzehn und
Achtzehn wurden vierzehn getötet.
Mofaausbildung, Stufenführerschein und Führerschein auf Probe
Mit dieser Unfallbilanz wollen sich die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft nicht abfinden. Die Bundesregierung hat einen
Schutzkatalog für die besonders gefährdeten Fahranfänger vorgelegt.
Ein Teil davon ist die Pflicht zur Mofaausbildung. Die Prüfbescheinigung wird nur dann erteilt, wenn die jungen Fahrer vorher an
einer theoretischen und praktischen Mofaausbildung teilgenommen haben und darüber eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen können.
Am 1. April 1986 wurde für Motorradfahrer der Stufenführerschein eingeführt. Die Bestimmungen dafür wurden mehrfach geändert.
Der neueste Stand (Anm. d. Red: März 2002): Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung
nur zum zum Führen von Krafträdern von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr
als 0,16 kW/kg. Eine Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren gibt gibt es nicht mehr. Ab dem 25. Lebensjahr können Bewerber die Klasse A
ohne diese Beschränkung erwerben (Direkteinstieg). Das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A beträgt nach wie vor
18 Jahre. Die Klasse A1 (Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Leistung von nicht mehr
als 11 kW (Leichtkrafräder)) kann ab 16 Jahren gefahren werden. 16- und 17-jährige dürfen aber nur Leichtkrafträder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h führen.
Vom 1. November 1986 an gilt der sogenannte "Führerschein auf Probe". Dies bedeutet: Wer zum ersten Mal ein Führerschein der Klasse A
oder B erwirbt, wird zwei Jahre lang auf die Probe gestellt. Also auch schon die Fahrer der Leichtkrafträder! In dieser Zeit soll sich
jeder Fahranfänger bewähren und Erfahrungen sammeln.
Wer als Fahranfanger innerhalb der Probezeit gegen wichtige verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt oder alkoholauffallig wird, muß an
einem Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem verlängert sich für ihn die Probezeit dann um weitere zwei auf vier Jahre.
Daneben ist für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen bedeutsam, dass auch die Qualität der Führerscheinausbildung und der
Fahrerlaubnisprüfung erhöht worden ist.
Euro-Führerschein
Anfang 1999 wurde in Deutschland der neue Euro-Führerschein eingeführt. Jeder, der die Führerscheinprüfungen jetzt macht, erhält das
neue Euro-Muster.
Die alten Führerscheine gelten weiter, können aber freiwillig jederzeit umgetauscht werden. Auch ohne Umtausch kann man mit
dem "alten" überall in der Europäischen Union fahren.