Unfallratgeber
Ein Unfall ist schnell passiert. Hier einige Ratschläge, wie Sie sich richtig verhalten.

Zunächst ein Hinweis: Die beschriebene Vorgehensweise der Versicherer unter dem Punkt "Schdadenmeldung" ist allgemeiner Natur. Der AC Leimen kann keine Haftung dafür überhmen, dass die dargestellten Abläufe immer so sein werden. Ihre Versicherung informiert Sie über den genauen Ablauf.

An der Unfallstelle
Sichern Sie die Unfallstelle ab. Bei Bagatellschäden müssen Sie dafür sorgen, dass der Verkehrsfluß nicht beeinträchtigt wird. Zeichnen Sie den Stand der Fahrzeuge mit Kreide auf der Fahrbahn ein, bevor Sie den Verkehrsraum räumen.

Für alle Beteiligten ist es wichtig, nach dem Unfall die Übersicht und vor allem die Ruhe zu bewahren. Aggressionen sind fehl am Platz. So vermeiden Sie noch größeren Schaden.

Begehen Sie keine Fahrerflucht. Neben zivil- und strafrecthlichen Folgen kann Sie Ihre Versicherung in Regress nehmen.

Alles notieren!
Folgende Daten sollten Sie auf jeden Fall notieren:

Vergessen Sie nicht, dem Unfallgegner Ihre Daten (Name, Anschrift, Versicherung) zu geben.

Damit Sie in der Hektik nichts vergessen, können Sie hier einen Unfallbericht downloaden.

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An der Unfallstelle
Sichern Sie die Unfallstelle ab. Bei Bagatellschäden müssen Sie dafür sorgen, dass der Verkehrsfluß nicht beeinträchtigt wird. Zeichnen Sie den Stand der Fahrzeuge mit Kreide auf der Fahrbahn ein, bevor Sie den Verkehrsraum räumen.

Für alle Beteiligten ist es wichtig, nach dem Unfall die Übersicht und vor allem die Ruhe zu bewahren. Aggressionen sind fehl am Platz. So vermeiden Sie noch größeren Schaden.

Begehen Sie keine Fahrerflucht. Neben zivil- und strafrecthlichen Folgen kann Sie Ihre Versicherung in Regress nehmen.

Alles notieren!
Folgende Daten sollten Sie auf jeden Fall notieren:

Vergessen Sie nicht, dem Unfallgegner Ihre Daten (Name, Anschrift, Versicherung) zu geben.

Damit Sie in der Hektik nichts vergessen, können Sie hier einen Unfallbericht downloaden.

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Polizei - ja oder nein?
Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei - auch bei einem Schaden, bei dem niemand verletzt wurde. Die Polizei kommt in den meisten Fällen auch bei sogenannten Bagatellschäden. Sie müssen dann allerdings mit Wartezeiten rechnen.

Wenn sich der Unfallgegner mit "Händen und Füßen" gegen die Polizei wehrt, ist besondere Vorsicht geboten. Rufen hier ohne Kompromiß die Polizei. Teilen Sie dem Beamten mit, dass Ihr Gegenüber keine Polizei vor Ort haben wollte.

Warum grundsätzlich Polizei?
Es kommt nicht selten vor, dass sich ein Geschädigter auf Kosten des Verursachers sein Fahrzeug "runderneuern" läßt. Wenn aber die Polizei den Unfall protokolliert hat, kann Ihre Versicherung Ihre Interessen besser vertreten.

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Unfallhelfer
Vorsicht bei Helfern, die Ihnen vor Ort scheinbar kostenlost alle Formalitäten um die Schadenregulierung und den angeblichen Streit mit den Versicherungen, Werkstätten usw. abnehmen wollen.

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Schadenmeldung
Für den Verursacher ist es wichtig, den Schaden unverzüglich bei seiner Versicherung zu melden, da der Geschädigte seinen Schaden sofort geltend machen kann, ohne darauf warten zu müssen, dass der Verursacher den Schaden meldet (Direktanspruch). Ebenso kann der Verursacher aufgrund dieses Direktanspruchs von seiner Versicherung nicht verlangen, mit ihm Rücksprache zu halten, bevor der Schaden beglichen wird.

Jedoch besteht hier die Möglichkeit des Schaden-Rückkaufs:
Die Versicherung teilt dem Versicherten die Begeleichung des Schadens mit. Meistens liegt dieser Benachrichtigung eine sog. Rentabilitätsberechnung bei, aus der hervorgeht, ob es sich lohnt den Schaden selbst zu tragen. Wird der von der Versicherung erstattete Betrag an die Versicherung zurückgezahlt, wird der Versicherungsvertrag weiter "schadenfrei" geführt und es erfolgt keine Rückstufung der SF-Klasse.

Allerdings erfolgt diese Bekanntgabe nur bis zu einer von der Versicherung festgelegten Höhe der Entschädigung. Die Grenze, ab der keine Benachrichtiung mehr erfolgt, legt die Versicherung selbst fest.

Tip: Wenn Sie den Schaden melden, fragen Sie auf jeden Fall nach einer Rentabilitätsberechnung. Dann wird Ihnen die Begleichung des Schadens auf jeden Fall mitgeteilt - zusammen mit der Information, ob es sich rentiert, den Schaden selbst zu begleichen.

Wichtig: Bei Vollkaskoschäden ist kein Rückkauf möglich.
Wenn Sie wissen möchten, ob sich die Zahlung eines Vollkaskoschadens aus eigener Tasche lohnt, teilen Sie Ihrer Versicherung die Schadenhöhe mit und fragen nach einer Rentabilitätsberechnung. Wenn Sie den Schaden gemeldet haben und Ihnen die Rentabilitätsberechnung vorliegt, können Sie entscheiden, ob Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Sofern Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen möchten (also die Rechnung nicht einreichen), teilen Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft mit, dass der Schaden geschlossen werden kann. Wenn ein gemeldeter Schaden über die Hauptfälligkeit (Regelfall 1. Januar) noch nicht geschlossen ist, erfolgt automatisch eine Rückstufung der SF-Klasse. (Dies gilt auch für die Haftpflichtversicherung)

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